Augsburg: Zeugensuche nach mehreren „Parkremplern

Am Samstag (12.11.2016), 19:00 Uhr, stellte ein Fahrzeugführer fest, dass sein schwarzer Opel Astra vermutlich beim Ein- oder Ausparken angefahren und an der linken Fahrzeugseite beschädigt wurde. Das Fahrzeug wurde am 11.11.2016, 20:00 Uhr in der Ravenspurgerstraße (Höhe Hausnummer 38) abgestellt.
Am Opel entstand ein Sachschaden von rund 2000 Euro.
Hinweise erbittet die PI Augsburg Süd unter 0821/323-2710.

Hochfeld
In der Zeit von Samstag (12.11.2016) 12:00 Uhr bis Sonntag (13.11.2016) 17:00 Uhr, wurde ein schwarzer Renault in der Dr.-Lagai-Straße (Höhe Hausnummer 36) am vorderen linken Kotflügel angefahren und beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend, ohne seine Personalien zu hinterlassen, vom Unfallort. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt am rechten Fahrbahnrand geparkt. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 1000 Euro geschätzt. Personen, die möglicherweise Angaben zum Unfallverursacher machen können, werden gebeten sich bei der PI Augsburg Süd unter 0821/323-2710 zu melden.

Pfersee
In der Nacht von Freitag (11.11.2016) auf Samstag (12.11.2016) wurde ein in der Kazböckstraße am rechten Fahrbahnrand geparkter Hyundai beim Parkvorgang durch einen bislang unbekannten Unfallverursacher touchiert. Der hintere linke Kotflügel am roten Hyundai wurde beschädigt. Die Erneuerung der Fahrzeugteile wird den Fahrzeughalter rund 1000 Euro kosten. Sachdienliche Hinweise erbittet die PI Augsburg 6 unter 0821/323-2610.

TIPP: Verhalten nach einem Verkehrsunfall:
Gemäß § 142 StGB muss jeder, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist,

– solange am Unfallort bleiben, bis die Feststellung der Person, der Fahrzeugdaten und der Art der Unfallbeteiligung durch die Anwesenheit ermöglicht ist

– oder eine nach den Umständen angemessene Zeit (bis zu 30 Minuten) gewartet wurde – nach Ablauf der Wartezeit sind die Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen.

Melden Sie im Zweifel jeden Verkehrsunfall bei einer beliebigen Polizeidienststelle. Melden Sie den Verkehrsunfall bei Ihrer Versicherung, denn für solche Fälle ist Ihr Fahrzeug versichert.

Denken Sie daran:
Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und macht sich damit strafbar. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Sie kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.

 

Bildquelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord