WM-Newsticker: WM in der Arbeit kann den Job kosten

Viele der WM-Spiele fallen nicht immer in die Abendstunden, somit ist dies sehr ungünstig für Arbeitnehmer. Um keine Spiele zu verpassen, gehen einige Fans auch in der Arbeit auf die Suche nach Live-Tickern im Internet. Doch ganz unumstritten ist es nicht.

Viele Arbeitnehmer riskieren dabei sogar ihren Job, denn Arbeitgeber haben das Recht dies zu untersagen. Mindestens aber erhält der Angestellte eine Abmahnung. Dies teilte der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte (AGAD) mit.

Sollte bisher die Nutzung des Internets geduldet gewesen sein, berechtigt dies aber nicht auch während der WM zu surfen. Selbst bei fehlender Regelung oder bisheriger Duldung entsteht laut AGAD für den Arbeitnehmer nicht automatisch das Recht auf private Internetnutzung während der WM.

Außerdem verkündet der AGAD, dass man sich bei einer Krankschreibung unbedingt vorher informieren soll, ob man bei einem Public Viewing teilnehmen darf. Der Arbeitnehmer muss nämlich alles tun, dass er bald wieder gesund wird. Dies kommt aber immer auf die Art der Erkrankung und auf den Beruf an.